Redispatch beschreibt Eingriffe in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken, um Leitungsabschnitte vor einer Überlastung zu schützen. Droht an einer bestimmten Stelle im Netz ein Engpass, werden Kraftwerke diesseits des Engpasses angewiesen, ihre Einspeisung zu drosseln, während Anlagen jenseits des Engpasses ihre Einspeiseleistung erhöhen müssen. Auf diese Weise wird ein Lastfluss erzeugt, der dem Engpass entgegenwirkt.
Der schrittweise Ausstieg aus der Kernenergie und die vermehrte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien wirken sich auf die Lastflüsse im Netz aus und führen dazu, dass Netzbetreiber häufiger als bisher Redispatch-Maßnahmen vornehmen müssen.
Anlagen für erneuerbare Energien, Kraft-Wärme-Kopplung, konventionelle Energieerzeugung und Speicher ab einer installierten Leistung von 100 kW müssen künftig in den Redispatch-Prozess einbezogen werden. Dasselbe gilt für EE- und KWK-Anlagen, die jederzeit durch einen Netzbetreiber fernsteuerbar sind. Geregelt ist das im Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG 2.0) und durch die Bundesnetzagentur (BK6-20-059; BK6-20-060 und BK6-20-061). Anlagenbetreiber sind zur Datenübermittlung an den Netzbetreiber verpflichtet.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur und des BDEW.
Veröffentlichung der Redispatch Maßnahmen
Bei drohenden Netzengpässen sind wir als Netzbetreiber dazu verpflichtet unterstützend durch eine Reduzierung der Einspeiseleistung dem Engpass entgegenzuwirken. Zu welchem Zeitpunkt diese Einsätze eine Leistungsreduzierung Ihrer Einspeiseanlage auslösten sind hier veröffentlicht.
Aktuell sind keine veröffentlichungspflichtigen Maßnahmen vorhanden.
Steuerbarkeits-Check
Unsere Stromnetze haben immer mehr und immer komplexere Aufgaben zu lösen. Damit das reibungslos klappt, braucht es koordinierte Regel- und Steuerungsprozesse.
Mit dem jährlichen Steuerbarkeits-Check nach § 12 Abs. 2 EnWG hat der Gesetzgeber ein Instrument geschaffen, um sicherzustellen, dass notwendige Eingriffe im Ernstfall verlässlich funktionieren.
Nachweis zur Entstörung der Steuerungstechnik
Falls eine Anlage den Steuerbarkeits-Check nicht bestanden hat, könnt ihr hier nachweisen, dass inzwischen die geforderte Steuerbarkeit wieder hergestellt ist. Über das Formular im Anschluss ist ein solcher Nachweis bequem online möglich. Tragt dazu bitte die Stammdaten und das Entstördatum der betroffenen Anlage ein. Über den Upload-Button schickt ihr uns bitte ein PDF-Dokument, das die fachgerechte Entstörung belegt – zum Beispiel eine Rechnung, ein Serviceprotokoll oder den Bericht eines Elektroinstallateurs.
