Netzentgelte Gas

Netznutzungsentgelte nach § 20 Abs. 1 S. 1 EnWG und § 27 Abs. 1 GasNEV

Netzentgelte oder auch Netznutzungsentgelte sind ein Teil des Gaspreises. Kund:innen zahlen an den Energielieferanten, dieser wiederum an den Betreiber eines Versorgungsnetzes – und zwar dafür, dass Erdgas durch dessen Netz fließt. Ihr findet die Netzengelte meist unter dem Punkt „Netzgebühren“ auf eurer Rechnung.

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