Die Energiewende bedeutet: Umschwenken von fossile auf erneuerbare Energien. Grüner Strom spielt hier die Hauptrolle.
Mit der Installation von Wallboxen, Wärmepumpen, Batteriespeichern und Klimageräten kommen erheblich größere Lasten auf das Stromnetz zu. Dabei seine Stabilität zu gewährleisten ist eine wichtige Aufgabe. Deshalb gibt es neue gesetzliche Regeln. Der zentrale Punkt dabei: Die Belastung des Stromnetzes muss sich optimiert steuern lassen. Wie das gehen soll, ist im §14a des Energie Wirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt.
Steuern heißt nicht abschalten
Seit Januar 2024 müssen Energie-Systeme „intelligent“, also regelbar sein. Konkret heißt das zum Beispiel: Laden zu viele Menschen gleichzeitig ihr E-Auto, kann die Stromentnahme an den individuellen Ladepunkten gedrosselt werden. Wohlgemerkt: Dieses Drosseln bedeutet nie Abschalten.
Die wichtigsten Fragen & Antworten zu den neuen gesetzlichen Regeln
Welche Geräte fallen unter die Regelung des §14a EnWG?
Betroffen sind folgende Geräte, wenn sie ab 1. Januar.2024 in Betrieb gegangen sind:
- Private Ladestationen für Elektroautos (ab 4,2 kW Leistung)
- Wärmepumpenheizungen (inkl. Notheizelemente wie Heizstäbe)
- Klimageräte zur Raumkühlung (ab 4,2 kW Leistung)
- Batteriespeicher für elektrische Energie
Welche Geräte betreffen die neuen Regeln nicht?
Sie gelten nicht für:
- Geräte mit einer Leistung unter 4,2 kW
- Anlagen, die vor dem 1.1.2024 in Betrieb genommen wurden (es sei denn, eine freiwillige Vereinbarung wird getroffen)
- Nachtstromspeicherheizungen
- Gewerbliche Anlagen, die nicht für Raumkühlung oder -heizung genutzt werden
- Geräte, die an das Mittel- oder Hochspannungsnetz angeschlossen sind
Gibt es Vorteile für mich, wenn mein Gerät steuerbar ist?
Ja, ihr könnt von niedrigeren Netzentgelten profitieren, da steuerbare Verbrauchseinrichtungen das Stromnetz entlasten. Außerdem leistet Ihr einen Beitrag zur Netzstabilität und zur Förderung erneuerbarer Energien.
Wie kann ich durch steuerbare Verbrauchseinrichtungen sparen?
Es gibt drei Optionen. Im Gesetz werden die Optionen Modul I, II und III genannt:
- Pauschale Reduzierung: Die Netzentgelte werden einfach verringert, unabhängig davon, wie der Verbrauch gemessen wird.
- Prozentuale Reduzierung: Hierfür braucht man eine separate Messung für den Haushaltsstrom und den Stromverbrauch der intelligenten Geräte.
- Kombination aus Pauschal-Reduzierung und zeitabhängigen Tarifen: Dafür ist ein intelligentes Messsystem (iMSys) nötig, das zwischen Standard-, Hoch- und Niedertarif unterscheidet.
Wie funktioniert die Anmeldung?
Die Anmeldung läuft über einen Elektroinstallationsbetrieb. Eine Fachkraft überprüft die Stromanlage im Haus und kümmert sich um die nötigen Anträge beim Netzbetreiber.
Welche technischen Anforderungen müssen „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ erfüllen?
- Das Gerät muss mit dem Niederspannungsnetz verbunden sein.
- Es benötigt eine Anschlussleistung von mehr als 4,2 kW.
- In der Regel ist ein intelligentes Messsystem (iMSys) erforderlich, damit die Steuerung und Messung möglich ist.
Wer installiert das intelligente Messsystem?
Das intelligente Messsystem wird vom Messstellenbetreiber bereitgestellt. Er wird meist vom Netzbetreiber beauftragt.
